Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Globalmatix AG
Fürst-Franz-Josef-Strasse 5
9490 Vaduz, Liechtenstein

1. Vertragsgegenstand

1.1
Wir liefern den Vertragsgegenstand entsprechend der von Ihnen akzeptierten, schriftlichen Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung schriftlich vereinbarter Änderungen. Die Verantwortung für die Auswahl des Vertragsgegenstandes und für die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt bei Ihnen.
1.2
Soweit vereinbart wird, dass Zwischenergebnisse der Arbeiten zur Billigung vorgelegt werden, haben Sie Fehler unverzüglich zu melden. Das Zwischenergebnis gilt als gebilligt, wenn Sie dieses nicht innerhalb von zwei Wochen ablehnen bzw. nicht innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der verbesserten Fassung diese ablehnen. Mit der Billigung von Zwischenergebnissen erkennen Sie an, dass die Leistungen zu diesem Zeitpunkt der Leistungsbeschreibung entsprechen.

2. Nutzungsbeschränkungen

Die Nutzung unserer Produkte oder von uns erstellter Werke in Anwendungen in Kernkraftwerken, in Flugzeugen, in Anwendungen zur Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Flugzeugen oder deren Teilen, zur Navigation und zur Herstellung von Waffen aller Art, in medizinischen Anwendungen, in denen es zur Schädigung von Menschen kommen kann, in Anwendungen, die Gewässerschäden hervorrufen können sowie in Anlagen, die nach dem Umweltschutz einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3. Gefahrenübergang und Versand bei Hardwareteilen

3.1
Die Lieferung erfolgt auf Ihre Rechnung und Gefahr. Mit der Übergabe der Waren an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Auslieferungslagers, geht die Gefahr auf Sie über. Wird der Versand auf Ihren Wunsch oder infolge von Umständen, die von uns nicht zu vertreten sind, verzögert, so tritt der Gefahrenübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft ein. 
3.2
Die Kosten für Versand, für Versicherung, für Verpackung und für sonstige Nebenkosten tragen Sie.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1
Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche aus diesem Vertragsverhältnis vor. Jeder Standortwechsel, Eingriffe Dritter, Pfändungen und Abtretungen, sind uns unverzüglich mitzuteilen. Bei Pfändungen ist das Pfändungsprotokoll beizufügen.
4.2
Sie sind bis zum Eigentumserwerb weder zur Verpfändung noch zur Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes an Dritte berechtigt. Bei Einbau des Vertragsgegenstandes werden wir anteilmäßig Miteigentümer.
4.3
Sie verpflichten sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn der Vertragsgegenstand nicht unmittelbar für Sie, sondern für Dritte bestimmt ist.
4.4
Sie dürfen den Vertragsgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterübereignen, solange Sie sich mit der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen nicht in Verzug befinden. Sie treten schon jetzt Ihre Forderungen gegen Dritte aus dem Weiterverkauf bzw. Ersatzansprüche aus sonstigen Rechtsgründen (z.B. Haftpflichtversicherungsansprüche) bis zur Höhe des noch offenen Kaufpreises bzw. Entgeltes an uns ab. Sie werden uns auf Verlangen jederzeit über den Stand der abgetretenen Forderungen informieren. Solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommen, sind Sie berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
4.5
Sofern wir zur Ausübung des Eigentumsvorbehaltes berechtigt sind, gewähren Sie uns zum Zwecke der Abholung der Gegenstände zu geschäftsüblichen Zeiten unwiderruflich und uneingeschränkt Zugang zu Ihren Geschäftsräumen bzw. zum Betriebsgelände.

5. Nutzungsrechte

5.1
Soweit nicht durch Lizenzvereinbarungen für Software anderweitig vereinbart, erhalten Sie an Software ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht, sobald Sie den vollen Rechnungsbetrag für diese Software bezahlt haben.
5.2
Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung dürfen Sie das Nutzungsrecht weder an Dritte übertragen, noch Unterlizenzen erteilen oder die Software Dritten in sonstiger Weise zugänglich machen. Jedoch darf der erste Erwerber der Nutzungsrechte an Software diese einmalig und dauerhaft nur direkt an einen Endnutzer übertragen. Der Empfänger muss sich mit dieser Bestimmung einverstanden erklären, die Rechte nicht weiter zu übertragen.
5.3
Sie verpflichten sich, unser Eigentum auch dann entsprechend zu wahren, wenn der Vertragsgegenstand nicht unmittelbar für Sie, sondern für Dritte bestimmt ist.

6. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Auftraggebers

6.1
Sie erbringen die im Einzelfall vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellpflichten als wesentliche Vertragspflicht in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen.
6.2
Sie benennen einen Ansprechpartner, der Sie in allen, den Vertragsgegenstand betreffenden Belangen, rechtlich wirksam vertritt.

7. Änderungen der Leistung

7.1
Wollen Sie die Leistung ändern, werden wir, ggf. gegen gesonderte Vergütung, die Möglichkeit prüfen, die Änderung durchzuführen.
7.2
Soweit die Änderung den Aufwand erhöht oder die Termineinhaltung gefährdet, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.
7.3
Soweit irgendeine Ursache, die wir nicht zu vertreten haben, unseren Aufwand erhöht oder die Termineinhaltung gefährdet, können wir eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen sowie die Vergütung des Mehraufwandes.
7.4
Wir werden Ansprüche in angemessener Frist geltend machen. Sie gelten als akzeptiert, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich widersprechen.

8. Abnahme (bei Werkleistungen und Lieferungen herzustellender Sachen)

8.1
Die Abnahme erfolgt bis spätestens 30 Tage nach Lieferung.
8.2
Der Abnahmezeitraum erweitert sich um einen eventuellen Fehlerbehebungszeitraum, soweit Sie wegen Fehler in der Prüfung des Vertragsgegenstandes erheblich beeinträchtigt waren.
8.3
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von Ihnen zu unterzeichnen ist. Wird eine Abnahme nicht erteilt, weil der Vertragsgegenstand nicht im Wesentlichen vertragsgemäß ist, so ist dies im Protokoll zu begründen.
8.4
Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht fristgerecht, so gilt die Abnahme als erteilt.
8.5
Eine produktive Nutzung des gelieferten Vertragsgegenstandes, gleichgültig ob ganz oder teilweise, gilt als Abnahme des Vertragsgegenstandes.

9. Reisekosten

Reisespesen werden nach gültigen steuerlichen Pauschalsätzen bzw. nach Vorlage der Belege berechnet.

10. Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

10.1
Alle in Angeboten genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2
Falls keine Termine für die Rechnungstellung vereinbart sind, so folgt sie der Leistungserbringung entsprechend monatlich.
10.3
Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Datum der Rechnungsstellung, ohne Abzüge, zu bezahlen.
10.4
Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10.5
Grundlage für jede Lieferung ist die Kreditwürdigkeit des Bestellers. Wird uns während der Vertragsdauer Negatives über die Kreditwürdigkeit des Bestellers bekannt und sehen wir hierdurch unser Zahlungsanspruch gefährdet oder zahlt dieser fällige Beträge nicht bedingungsgemäß, so werden unsere gesamten Außenstände beim Besteller sofort zur Zahlung fällig. Außerdem steht uns das Recht zu, Vorauszahlungen zu verlangen, Sicherheiten zu fordern oder von laufenden Verträgen zurückzutreten.
10.6
Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist eine pauschale Mahngebühr von 2% des offenen Betrags, jedoch maximal 1.000,00 EUR, aber mindestens 50,00 EUR geschuldet. Unser Anspruch auf Verzugszinsen sowie die Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, bleiben unberührt.

11. Ansprüche bei Mängeln

11.1
Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er bei Gefahrübergang die in der Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung beschriebene Beschaffenheit hat und keine Rechtsmängel aufweist. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, den Vertragsgegenstand im Land des Erfüllungsortes frei von Rechten Dritter zu liefern.
11.2
Die Frist innerhalb der Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Mängel müssen reproduzierbar sein oder durch maschinelle Ausgaben aufgezeigt werden können.
11.3
Im Falle von Mängeln gemäß dem voranstehenden Abschnitt stehen Ihnen nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Minderung oder Rücktritt können Sie erst verlangen, wenn Sie erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung von mindestens drei Wochen gesetzt haben und unser Versuch einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts müssen Sie die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden.
11.4
Voraussetzung für Ihre Mängelansprüche ist die ordnungsgemäße Handhabung und Verwendung der Produkte und ein sicherer und geeigneter Standort. Es bestehen keine Ansprüche, wenn das Produkt ohne unsere schriftliche Zustimmung geändert oder angepasst wurde, unsachgemäß oder in einer Weise behandelt wurde, die nicht dem Handbuch für das Produkt entspricht oder von einem Dritten in einer Weise repariert wurde, die den Wartungsanforderungen nicht entspricht.
11.5
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Mangel nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet. 11.6 Sie verpflichten sich, uns die zur Mangelbeseitigung erforderliche Unterstützung (Beschreibung der Fehler, Testzeiten, etc.) zu gewähren.

12. Haftung

12.1
Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht sowie in den Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.
12.2
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung wird auf das Fünffache der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Sie erstreckt sich nur auf solche Schäden, mit deren Entstehung vertragstypischer Weise gerechnet werden muss.
12.3
Wir haften darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit diese Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
12.4
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
12.5
Ihre Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Verschiedenes

13.1
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen AGB. Ihre (Einkaufs-)Bedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn Sie in Ihrer Bestellung auf diese hinweisen.
13.2
Ausschließlicher Gerichtsstand ist München/Deutschland; Erfüllungsort ist Vaduz/Liechtenstein. Es gilt deutsches Recht. Das Einheitliche UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
13.3
Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem bestehenden Vertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte schriftlich an:
Globalmatix AG
Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef-Strasse 5
9490 Vaduz
Web: www.globalmatix.com
Tel.: +423 792 30 00
E-Mail: hello@globalmatix.com